Seit Januar 2024 gilt in Deutschland das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) für den Einsatz erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung von Gebäuden. Mit der Novellierung des Gesetzes soll ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele im Gebäudebereich geleistet werden.
Zeitgleich mit dem GEG hat die Bundesregierung die Bundesförderung Energieeffizienz in Gebäuden (BEG) auf den Weg gebracht. Seit dem 1. Januar 2024 wird der Austausch alter, fossiler Heizungen mit einem Investitionszuschuss von bis zu 70 Prozent gefördert. Zusätzlich gewährt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen zinsgünstigen Ergänzungskredit zur Finanzierung des Heizungstauschs.
Wird die Kombination von Photovoltaik und thermischer Energie (PVT) gefördert?
Ja, gefördert wird die Installation einer neuen Heizungsanlage, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Dies ist bei den SOLINK-Kollektoren von Consolar der Fall. Mit SOLINK „ernten“ Hausbesitzer nicht nur Strom (PV), sondern auch Wärme (T) vom eigenen Dach oder der Fassade, der Heizungstausch mit SOLINK-Kollektoren ist förderfähig.
Wie sieht die Förderung aus?
Die Grundförderung für den Heizungstausch beträgt 30 Prozent der Kosten. Für den Austausch einer alten fossilen Heizung bis Ende 2028 gibt es zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr erhalten einen zusätzlichen Einkommensbonus von 30 Prozent, wenn die Immobilie selbst genutzt wird.

Die Zuschüsse sind kombinierbar, die maximale Förderung beträgt 70 Prozent der Kosten.
Fristen und Übergangsregelungen
Wichtig: Bis zum 31. August 2024 können Sie den Förderantrag stellen und gleichzeitig mit dem Heizungstausch beginnen.
Ab September 2024 müssen Sie, um die Förderung zu erhalten, den Antrag stellen, bevor Sie Aufträge an Bauunternehmen und Handwerksbetriebe vergeben. Auch die ausführenden Unternehmen müssen den Auftrag bestätigen. Aufträge, die die Planung betreffen, können Sie allerdings schon vor der Antragstellung vergeben – zum Beispiel an einen Experten für Energieeffizienz.
Wie profitieren Handwerkerinnen und Handwerker?
Laut Bundesfinanzministerium wird Januar 2023 auf die Lieferung von Photovoltaikanlagen keine Umsatzsteuer mehr erhoben, wenn die Anlage auf oder an einem Wohngebäude installiert wird (Nullsteuersatz).
Die Steuerbefreiung gilt für alle wesentlichen Komponenten einer Photovoltaikanlage wie Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Batteriespeicher sowie für PVT-Anlagen, wie den SOLINK. Dabei wird nicht zwischen dem PV- und den thermischen Teil des Kollektors unterschieden.
Insgesamt trägt der Nullsteuersatz für Solaranlagen einschließlich PVT zur Stärkung der Solarbranche und zur Beschleunigung der Energiewende bei, wovon sowohl das Handwerk als auch die Gesellschaft insgesamt profitieren.
Förderüberblick Sanierung
Neben den oben genannten Zuschüssen für den Heizungstausch bietet die Bundesregierung weitere Förderungen zur Sanierung des Gebäudebestands in Deutschland. Eine umfassende Übersicht über die weiteren Förderungen finden Sie bei energie-fachberater.de (externer Link).
16.05.2024 – alle Angaben ohne Gewähr.
Mehr über die SOLINK-Kollektoren erfahren Sie hier: PVT-Systeme
