Interessant für Häuslebauer: Baden Württemberg zweite Stufe des Wärmegesetzes

Rubrik: Privatinteressenten

 

Ab Januar wird in Baden-Württemberg die zweite Stufe des Landeswärmegesetzes wirksam. Künftig müssen demnach neu installierte Heizungen im Gebäudebestand zehn Prozent erneuerbare Energien nutzen, so das Programm des Umweltministeriums Baden-Württemberg. "Hausbesitzer betrifft das Erneuerbare-Wärme-Gesetz, wenn sie ihre Heizung ab dem 1. Januar 2010 austauschen lassen", sagt Claudia Rist vom Landesprogramm Zukunft Altbau und stellt klar: "Das gilt auch für die Fälle, bei denen der Auftrag zum Austausch bereits 2009 vergeben wurde."


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